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Papers and Roses
Manuela Bojadzijev, Serhat Karakayali, Vassilis Tsianos (Kanak Attak)

Im Sommer 2001 führte die Frankfurter Staatsanwaltschaft eine große Razzia in Hunderten von Häusern und Wohnungen durch, 200 illegale polnische Haushaltshilfen wurden - zum Teil noch am selben Tag - abgeschoben. Sie waren alle von einer »Schwester Martha« alias die »Polin« zur Betreuung alter Menschen in hessische Haushalte vermittelt worden. »Die Polin«, eine pensionierte Altenpflegerin aus Chrzastowice, die systematisch Kooperationsbeziehungen zu Ärzten und Sozialstationen in Hessen aufgebaut hatte, galt der Frankfurter Staatsanwaltschaft als »Kopf einer Schleuserbande«. Der Skandal wurde deshalb politisch wirksam, weil ein Fernsehjournalist mit seinem betagten Schwiegervater selbst von der Razzia betroffen war und für entsprechende Aufmerksamkeit in den Medien sorgte. Noch im Dezember 2001 brachte Arbeitsminister Riester eine gesetzliche Regelung auf den Weg, wonach die so genannte Anwerbestoppausnahmeverordnung um Pflegehilfen aus EU-Beitrittsländern erweitert wurde. Damit hat sich ein medial kaum wahrgenommener Tabubruch in Sachen Legalisierung ereignet.

Die darauf folgende Debatte über Einwanderung und Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte erinnert an die Diskussionen über das alte Gastarbeitersystem. In die Bundesrepublik Deutschland kamen zwischen 1955 und 1973 mehrere Millionen Arbeiter vor allem aus Südeuropa, der Türkei und Nordafrika: die so genannten Gastarbeiter. Sowohl die Debatten vor Abschluss des ersten Anwerbeabkommens mit Italien als auch bestimmte Elemente der Arbeitskräfteanwerbung scheinen sich heute zu wiederholen. Die Begrenzung der Aufenthaltsdauer für ArbeitsmigrantInnen findet sich dort ebenso wieder wie das damals so genannte Inländerprimat, das auch heute wieder von den Gewerkschaften ins Spiel gebracht wird. Dass von einer Neuauflage jedoch nicht die Rede sein kann, zeigt sich nicht nur an der unterschiedlichen Dynamik, die der Prozess der Anwerbung vierzig Jahre nach dem ersten Abkommen bekommen hat. Heute ist die Diskussion über die Notwendigkeit einer Regelung der Einwanderungsfrage auch Ausdruck der »Autonomie der Migration«, die trotz und gegen den Willen des Staatsapparates stattgefunden hat und auf die die gegenwärtige Regierung eine Antwort zu finden sucht. Doch jede neue Regel, jede neue juristische Kodifizierung ruft auch neue autonome Taktiken hervor, diese individuell und kollektiv zu umgehen. Diese inoffizielle, teils illegale, sicherlich »irreguläre« Migration hat die Bedingungen verändert unter denen Migration stattfindet. Ebenso ändern sich die Bedingungen, unter denen Arbeits­migrantInnen in Deutschland leben und arbeiten. Genau diese beiden Dimensionen der institutionalisierten Effekte der »Gastarbeiterära« konstituieren das gegenwärtige post­fordistische Migrationsregime der BRD als Passage. Die wachsende Zahl der MigrantInnen ohne Papiere deutet darauf hin, dass es keine kohärente staatliche Regulierung der Migration gibt. Die Greencard-Einwanderung, die »Riester-Verordnung« und das zwischenzeitlich gescheiterte Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Zuwanderung stellen den Versuch einer Neuzusammensetzung der Ressource Arbeitskraft dar, in der rassistische Diskriminierung auf neue Weise moduliert wird, aber nie immer die Gleichen betrifft. Die erste Greencard, vielleicht ist das ein Symptom, ging paradoxerweise nicht an einen Inder, sondern an einen »irregulären« Migranten, der nach seinem Studium Almanya doch nicht freiwillig verlassen hatte.

Bei aller berechtigten Kritik an den konkreten Regelungen dieser »Riester-Verordnung« ist mit ihr dennoch ein Sprung getan: Es wird erstmals politisch offiziell zur Kenntnis genommen, dass das »Bodenpersonal« im Globalisierungsstandort Deutschland faktisch massenhaft die Schengener Grenzen überschreitet und sich unentbehrliche Arbeiten besorgt. Dies ist eine Entwicklung, die in der antirassistischen Szene wahrgenommen werden muss. Diese Form von Legalisierung ist aber weder Konsequenz einer politischen Organisierung noch hat sie diese zur Folge; die rassistische Unterschichtung der Arbeitsverhältnisse bleibt unangetastet. Gerade deshalb und auch im Hinblick auf Legalisierungs­erfahrungen in anderen EU-Staaten stellt sich die Frage, wie ein Recht auf Legalisierung hier lebender MigrantInnen ohne Papiere angemessen von uns zu fordern wäre. Dass die bisher staatlich praktizierten punktuellen Legalisierungen kaum wahrgenommen wurden, ist keine kollektive kognitive Fehlleistung der Linken. Entscheidend ist, die konjunkturbedingte Bereitschaft zur Legalisierung mit den existierenden Praktiken der Migration zusammenzudenken. Dies kann jedoch nicht gelingen, solange die antirassistische Linke sich weiterhin auf die Verteidigung des Grundrechts auf Asyl konzentriert.

Dies ist genauso unbestreitbar berechtigt wie es die vielfältigen lokalen antirassistischen Mobilisierungen zur Verhinderung oder Skanda­lisierung von Abschiebungen sind. Die Flüchtlingsunterstützungspolitik kritisieren wir deshalb nicht per se, sondern wegen der fatalen Konsequenzen einer Politik, die unfähig war und ist, ihren Anspruch auf Organisierung und Agitation immer neu in den inzwischen veränderten Migrationskontexten zu verorten. Die antirassistische Linke verfängt sich so in der Arbeit gegen rassistische Repression und ist konzeptionell und praktisch nicht in der Lage, die Wirkungsmächtigkeit des migrantischen Alltags und die Geschichte und Gegenwart der Kämpfe der Migration zu verstehen bzw. einzubeziehen.

Legalize-it-Revue oder: Wer hat Angst vor der Legalisierungskampagne?

Die Debatte um die Forderung nach Legalisierung dauert schon eine Dekade an und hat Standorte bis in die vorgerücktesten Bastionen der Zivilgesellschaft erreicht: Teile der Gewerkschaften (wie z.B. die Abteilung für Migration beim DGB), Bundestagsabgeordnete der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und vor allem der PDS, den Jesuiten-Flüchtlingsdienst, den Erzbischöflichen Beauftragten für Migrations­fragen in Berlin, VertreterInnen der katholischen und evangelischen Kirchen, die Freudenberg-Stiftung, den Polnischen Sozialrat, Flüchtlingsräte in verschiedenen Bundesländern, Dritte-Welt-Solidaritätsgruppen, MigrantInnenorganisationen und Selbstorganisationen von Flüchtlingen. Wir schreiben nun keine diskurs­theoretische Abhandlung über die verschlungenen Wege und Irrwege dieses diskursiven Miniuniversums, sondern wagen eine situierte Lektüre der Ungleichzeitigkeiten, Antinomien und Kellerleichen des Feldes, um damit buchstäblich etwas zu »machen«. Die unterschiedlichen Praxen antirassistischer Projekte erschweren es, offensiv das Recht auf Legalisierung zu fordern. Das Spannungsverhältnis zwischen der Weigerung, das Feld abzuschließen, einzugrenzen oder es kontrollieren zu wollen, bei gleichzeitiger Entschlossenheit, einige Positionen darin zu markieren und für sie einzutreten, ist konstitutives Element antirassistischer Praxis.

Als Kanak Attak zum ersten Mal die Rampenlichter der antirassistischen Öffentlichkeit erblickte, wurde uns entweder vorgeworfen, wir seien nicht authentisch, d.h. nicht das, was unser Label zu suggerieren schien, oder einfach fehl am Platz, da der Antirassismus per se defensiv zu sein habe. Wir machten uns unseren Migrationshintergrund, unsere Geschlechter und unsere kanak­operaistischen Leidenschaften bewusst und setzten uns mit dem dem Communitywissen für das ein, was wir heute das Ende der Dialogkultur nennen. Die Einschreibung dieser positionalen Dimension des Politischen in eine theoretische Praxis motiviert unser Begehren nach einem willkürlichen Abschluss. Er ist Moment einer historischen Konjunktur und gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse. Den aktuell existierenden Antirassismus und seine Legalisierungsphobie darin zu denken impliziert eine Art Unterbrechung, die unter dem Zeichen einer Desintegration einer bestimmten Art von antirassistischem Defätismus stattfindet. Der damit vollzogene Bruch muss allerdings historisiert werden. Unser Einsatz richtet sich gegen eine bestimmte bereits ins Wanken geratene Formation des antirassistischen Diskurses und seine prekäre Arbeitsteilung.

Papers and Roses ? Defensive des Antirassismus

Im Rückblick zeigt sich, dass die Defensive das zentrale Element des Antirassismus der 1990er Jahre war. Langfristig konnte er keine Erfolge erzielen, die politisch repräsentierbar gewesen wären, d.h. die sich konkret in kollektive Rechte von MigrantInnen niedergeschlagen hätten. Wichtiger noch, die Forderung nach »offenen Grenzen« oder eben dem »Bleiberecht für alle« abstrahierte von den unterschiedlichen Widerstandsbedingungen, unter denen Leute für diese Rechte kämpfen können. Die deutschen Unterstützer haben diese Rechte selbstverständlich, fordern sie für andere, setzen dabei aber nicht an der Tatsache an, dass sich MigrantInnen täglich diese Rechte nehmen. Wenn die antirassistische Linke und zum Teil auch die liberale Öffentlichkeit das »Bleiberecht« forderte, wurde oft mit den Verhältnissen in den Herkunftsländern argumentiert. Jedoch nur in Einzelfällen konnte diese Strategie erfolgreich intervenieren. Pro Asyl wirbt dementsprechend mit dem Slogan »Der Einzelfall zählt«, statt Kollektivrechte für MigrantInnen zu fordern. Über die eigene Verstrickung in die rassistischen Verhältnisse einer paternalistischen Betreuungspolitik kann weiter geschwiegen werden. Das Asylrecht hat seine zentrale Bedeutung für Migrationsprozesse längst verloren. Prozesse der Illegalisierung sind an seine Stelle getreten. Der subjektive Faktor der Migration, die Organisierung des alltäglichen (Über-)Lebens von MigrantInnen, muss Ausgangspunkt einer anti­rassistischen Politik werden, die nicht mehr darauf beschränkt wäre, arbeitsteilig auf Gesetzesverschärfungen zu reagieren. Schon viel zu lange betreuen die einen Flüchtlinge, kämpfen andere gegen Neonazis im Osten und anderswo, und wieder andere erklären, warum es nicht um Fremdenfeindlichkeit sondern um Rassismen geht. Diese Arbeitsteilung war zwar unumgänglich, darf aber nicht unhinterfragt fortgeführt werden. Wie auch der Sommer der vier Camps 2002 gezeigt hat, bleibt eine produktive Auseinandersetzung innerhalb der antirassistischen Szene aus, durch die sich unterschiedliche Akteure in ihren Differenzen als Teil einer Multitude artikulieren könnten.

Karawane und Residenzpflichtkampagne oder: die Selbstorganisierung der nackten Präsenz

Die Vision autonomer politischer Organisationsstrukturen für und von MigrantInnen in den antirassistischen Kämpfen hat eine lange Geschichte in Almanya. Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten wurde 1998 in Bremen aus der Krise der migran­tischen Selbstorganisierung heraus geboren. Die hohe Mobilisierungs- und Vernetzungsintensität der 90er Jahre sollte in einen veränderten Kontext überführt werden, der sich nicht primär vom Widerstand gegen den Naziterror definieren ließ. Die Karawane bündelte viele der lokalen Initiativen, um so zu einem Fokus einer neuen Bewegung zu werden. Die organisatorische Konzeption als Modell für die anvisierte bundesweite Organisierung versuchte die lokalen, multinational zusammengesetzten Flüchtlingslagerkomitees zu verallgemeinern und war somit das Gegenstück zu den deutsch-mono­nationalen Flüchtlingsräten von Pro Asyl. Es ist jedoch nicht gelungen, ein breites Netzwerk zu etablieren. Trotz des Slogans der ersten Karawane »Wir haben keine Wahl, aber eine Stimme« gelang keine Öffnung zu anderen Migrantencommunities. Sie blieb eine multinationale Organisation von afrikanischen Flüchtlingen in Deutschland. Die Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten konzentrierte sich auf politische Fluchtgründe und auf die Organisation des Widerstands innerhalb der Flüchtlingslager und erschwerte damit einen möglichen Austausch mit Kanak­communities der x-ten Generation oder machte ihn sogar unmöglich.

Auch die Auseinandersetzung mit Rassismus blieb aufgrund der expliziten Selbstbeschränkung explizit auf die Asylpolitik defensiv ausgerichtet. Mit einer anderen Schwerpunktsetzung als die ambulante »Bleibe­recht­kampagne« der Karawane startete die Residenzpflichtkampagne von The Voice und der Flüchtlingsinitiative Brandenburg. Ausgehend von der Skandalisierung einer im europäischen Migrationsregime einmaligen Beschränkung der Bewegungsfreiheit von AsylbewerberInnen und getragen von der Idee der Politisierung und Organisierung des alltäglichen Bruchs von AsylbewerberInnen mit dieser nicht hinnehmbaren Schikane, gipfelte die Kampagne 2002 in einer für die letzten Jahre einmaligen Demonstration in Berlin. Für drei Tage war der Schlossplatz in Berlin-Mitte Domizil für Flüchtlinge und UnterstützerInnen. Die Aktionstage endeten mit einer bundesweiten Demonstration durchs Zentrum der Stadt mit über 3.000 TeilnehmerInnen. Ein wesentliches Ziel konnte erreicht werden: Flüchtlinge, die sonst zumeist in abgelegenen Heimen leben müssen, eigneten sich Schritt für Schritt den Schlossplatz in Berlin an und unterliefen praktisch die Residenzpflicht. Die meisten Flüchtlinge kamen ohne Urlaubsschein nach Berlin. Die sonst übliche Verfolgung dieser »Ordnungswidrigkeit« wurde von den Behörden für die Dauer der Refugees-reclaim-the-streets-Aktion toleriert. Vom Standpunkt der Organisation und Autorepräsentation der MigrantInnen aus gesehen, ist es den AktivistInnen gelungen, einen politischen Diskurs mit breiter Mobilisierungsattraktivität innerhalb der Flüchtlingscommunities zu etablieren, in dem die eigenen Erfahrungen von Inhaftierung und Entrechtung im Zusammenhang mit einer Kritik der internationalen Arbeitsteilung gedacht werden könnte. Dieser Diskurs führte aber nicht zu mehr Selbstverständigung über die Lage der Flüchtlinge, sondern wurde zu einem Teil der antirassistischen Arbeitsteilung mit den üblichen staatsphobischen Reflexen und Forderungen nach dem Bleiberecht für alle.

Interlude: Wanderkirchasyl for ever

Im brandenburgischen Schwante drang im Januar 2003 die Polizei bei der Suche nach zwei illegalen Vietnamesen in ein Kirchenasyl ein. Sie durchsuchte, wenn auch vergebens, ein Pfarrhaus. Der eigentlich unspektakuläre Fall sorgte für eine revanchistische Debatte um die Entsorgung der kurzen Geschichte des Kirchenasyls in der Berliner Republik. Die damit gefeierte Wiederherstellung des staatlichen Monopols auf Abschiebung antwortet auf eine Bewegung, die zwischen 1996 und 2002 immerhin in zwei Drittel der Fälle Abschiebungen dauerhaft oder zumindest vorläufig verhindert hat.

Die Initiative Wanderkirchenasyl wurde im Januar 1998 gegründet, um etwa 450 illegalisierte kurdische Flüchtlinge vor der Abschiebung zu schützen. Alle Kirchengemeinden brauchten nur für einen überschaubaren Zeitraum von meist vier Wochen ihre Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen; die kurdischen Flüchtlinge wanderten danach in eine andere Kirche, womöglich in eine andere Stadt weiter, aufgeteilt in mehrere Gruppen. Die Flüchtlinge hatten sich zur Aktionsform »Wandern« entschlossen, um in immer neuen Städten ihre Forderung zu propagieren: den Stopp der Abschiebungen in die Türkei. Bis zum Sommer 1998 hatte sich das WKA auf über 200 illegalisierte kurdische Flüchtlinge ausgeweitet, mehr als 50 Gemeinden (z.T. zusammengeschlossen in Netzwerken wie Asyl in der Kirche in Nordrhein-Westfalen oder kein mensch ist illegal). Im Frühsommer 1998 änderte sich mit der definitiven Weigerung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens, einen landesweiten Abschiebestopp in die Türkei zu erwägen, auch der asylpolitische Schwerpunkt der Aktion in ein Konzept der Mini-Legalisierung. Von der neuen rot-grünen Bundesregierung kamen keinerlei positive Signale, die Flüchtlinge durch einen Abschiebestopp zu schützen. Angesichts dieses Kräfteverhältnisses ergänzte das WKA seine Forderung nach Abschiebestopp für (illegalisierte) kurdische Flüchtlinge um die Forderung nach dem Schutz wenigstens der TeilnehmerInnen am WKA. Doch auch diese reduzierte Forderung scheiterte am Widerstand der nordrhein-westfälischen Landesregierung und der Kirchenleitungen, die gemeinsam mit dem Innenministerium die Aktion beenden wollten. Schließlich sahen sich die Flüchtlinge im Januar 1999 dazu gezwungen, in eine nochmalige Einzelfallprüfung einzuwilligen, in der das Verfolgungsschicksal und die persönliche Situation jedes Einzelnen von den Asylbehörden erneut überprüft werden sollten, allerdings nur der Flüchtlinge, die ihren letzten legalen Aufenthaltsort in NRW gehabt hatten. Seit diese Einzelfallprüfung läuft, haben bislang etwa ein Viertel der Flüchtlinge ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, der Rest ist immer noch so »illegal« wie zu Beginn der Aktion. Das Wanderkirchenasyl steht für das traurige Scheitern des Versuchs, Asylpolitik in die Zivilgesellschaft zu implementieren, und zugleich für den Versuch, in diesem Scheitern die vagen Konturen für eine offensive Politik für Rechte zu ergründen.

PRO ASYL und KMII oder: die Selbstorganisierung der Absenz und die Unentschlossenheit

Während in Paris Frankreich die zweite Generation der Sans Papiers für ihre Rechte auf die Straßen geht, bleibt in Deutschland die Kriminalisierung von MigrantInnen mit irregulärem Aufenthalt weitgehend unwidersprochen. Dabei stehen nach dem Ausländergesetz alle hier lebenden Leute ohne deutschen Pass unter einem grundsätzlichen Aufenthalts­vorbehalt. Das kommende Zuwanderungsgesetz wird Tausende von MigrantInnen illegalisieren, die seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten hier leben. Geplant ist eine Abschaffung der Duldung. Viele werden lieber ohne Papiere hier bleiben, als sich von den Innenministern abschieben zu lassen. In dieser Situation fordern PRO ASYL und diverse Flüchtlingsräte eine »unbürokratische Bleibe­rechts­regelung«. Mit einem Forderungskatalog wollen sie »konkret und praktisch« gegen die Abschaffung des Duldungstitels vorgehen: »Wer lange hier lebt, soll bleiben dürfen.« Unter dem Slogan »Hier geblieben!« fordert PRO ASYL in guter Tradition ein »Recht auf Bleiberecht«. PRO ASYL will die Politik beim Wort nehmen und appelliert so an die moralischen Gefühle der »Gesellschaft«. Damit schaffen sie gerade nicht die Bedingungen dafür, dass MigrantInnen ihre Forderungen zur Sprache bringen können. Nicht der Forderungskatalog von PRO ASYL an sich, sondern der Kontext, in dem diese Forderungen »gewährt« werden sollen, ist problematisch: Wer besonders schwer betroffen ist, sei es von den hiesigen Ausländergesetzen oder den traumatischen Erlebnissen im Herkunftsland, verdient großzügige Behandlung durch die deutsche Politik. MigrantInnen sind natürlich »Betroffene«, aber keine Opfer, denen geholfen werden muss. Dass für PRO ASYL - die prominenteste NGO des Antirassismus - eine Legalisierungsoffensive bestenfalls nur als ein kosmetischer Unterpunkt in ihrem Konzept vorstellbar ist, hängt mit der institutionalisierten Verkürzung des Antirassismus in der professionalisierten Flüchtlingsunterstützungspolitik zusammen.

Anders als PRO ASYL ist das Kölner Netzwerk kein Mensch ist Illegal seit seiner Gründung mit Fragen der Legalisierungspolitik konfrontiert. Mit seinem während der Documenta vorgestellten Gründungsaufruf vollzog sich auch strategisch die Wende von der Verteidigung des Asylrechts hin zur Politisierung der Illegalität, des Widerstands gegen die radikale Verweigerung des Anrechts auf Rechte. Aber angesichts der politischen Heterogenität des Netzwerkes und seiner De-facto-Funktion als Dachverband autonomer AntirassistInnen und FlüchtlingsaktivistInnen mündete die im Rahmen von KMII und von der Hamburger Redaktionsgruppe off limits initiierte Legalisierungsdebatte Mitte der 90er Jahre in Unentschlossenheit. KMII changierte so lange zwischen den sich gegenseitig blockierenden Strömungen innerhalb des Netzwerkes und der erreichten Dynamik der Karawane- und Residenzpflichtkampagnen, dass der Kompromiss schließlich die Unentschlossenheit in De-Thematisierung verwandelte. Die gegenwärtige Strategiedebatte innerhalb von KMII weist unterschiedliche Tendenzen auf. Einerseits gibt es vielfache Berührungsängste mit dem Terminus Legalisierung. Daraus folgt eine Strategie, drei Ebenen des Kampfes zu bestimmen, die alle negativ organisiert sind: Die Kampagne gegen die International Organization for Migration (IOM), die Transnationalisierung antirassistischer Kampagnen in Europa und die Skandalisierung der Abschiebezentren bzw. -lager. Mittlerweile stellen viele die Notwendigkeit heraus, die Kämpfe der Migration zum Fokus der Bewegung zu machen und betonen, dass es eines Projektes bedarf, das über eine nur radikale Kritik hinausgeht und »das praktisch die Ansprüche und Kämpfe um Bleiberecht, soziale Mindestgarantien und politische Emanzipation unterstützt und begründet« (KMII). Genau hier sehen wir eine Verbindung zu unserer Forderung nach dem Recht auf Legalisierung.

Konstitution oder: Catch me if you can

Auf einer Veranstaltung, bei der VertreterInnen der Gruppe Kanak Attak mit einer MigrantInnenorganisation aus den USA über Kämpfe der Migration diskutierten, fiel u.a. die Bemerkung, dass in Deutschland mehr als acht Millionen Ausländer leben. Acht Millionen, die nicht wählen können und hier mehr oder weniger unter Vorbehalt leben. Das für uns selbstverständliche Wissen löste im mehrheitlich deutschen Publikum zum Teil Empörung aus. Leute mit jahrelanger Erfahrung im antirassistischen Millieu gaben erstaunt zu Protokoll: Das sind ja zehn Prozent der Bevölkerung! Ein Skandal!

Natürlich sind diese zehn Prozent keine einheitliche Größe. Das Ausländergesetz kennt verschiedene Rechtskategorien, mit denen der Status von AusländerInnen geregelt wird. Von den ökonomischen Unterschieden ganz zu schweigen. Sicher ist aber, dass es zwischen beidem einen Zusammenhang gibt. Je weniger Rechte eine/r genießt, je prekärer, je unsicherer der Aufenthalt ist, desto einfacher die Überausbeutung. So grob diese Beschreibung ist, kennzeichnet sie doch die Grundlinien des Verhältnisses. Die Vielfalt dieser Leute korrespondiert mit einer Vielfalt von alltäglichen, kaum Kämpfe zu nennenden kleinen und großen Taktiken, mit denen entlang der vom Ausländergesetz diktierten Unverschämtheiten Spielräume erkämpft werden. Man verschafft sich Jobs, einen Krankenversicherungsausweis, heiratet oder organisiert die richtigen Kontakte.

In den Communities existiert ein Wissen über die vielen Formen der Entrechtung, einfach weil sie am eigenen Leib, beim Nachbarn, der Cousine oder dem Arbeitskollegen erfahren werden. Sei es, dass bei Verurteilungen zu Haftstrafen Abschiebungen drohen, man auf dem Arbeitsamt dank »Inländerprimat« den Job nicht bekommt oder die Kinder automatisch auf die Haupt- oder Sonderschule geschickt werden (was freilich in keinem Gesetz steht). Migrantische Zeitungen bieten Serviceteile, die speziell über die ausländerrechtlichen Schikanen berichten ? aber auch über »ganz legale« Tipps und Tricks dagegen. Man sollte diese alltäglichen, nahezu banalen Selbstverständlichkeiten nicht zu einem Widerstandsmythos hochstilisieren. Gerade in ihrer Banalität liegt ihre Wahrheit. Ähnlich wie Krankfeiern, Absentismus und lange Kaffeepausen kein Ausdruck eines revolutionären Arbeiter- und Angestelltenkampfs sind, verweisen diese Taktiken dennoch auf die Tatsache, dass die rassistische Unterschichtung der Gesellschaft nicht ohne den Widerstand - und sei er noch so klein - zu haben ist.

Schon seit den frühen 80er Jahren hat der radikalere Teil der MigrantInnen von einer Bewegung aller AusländerInnen geträumt, sei es in Gestalt eines Ausländerstreiks oder ähnlicher Massenmobilisierungen. Motto: Kanaken aller Länder, vereinigt euch! Die Unterschiedlichkeit der Kanak-Communities scheint aber gegen eine solche Strategie zu sprechen: Was haben MigrantInnen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht mit den Papierlosen zu schaffen? Was haben die Roma und ihr Kampf ums Bleiberecht mit den Kämpfen gegen die Residenzpflicht zu tun?

Wenn wir von Legalisierung sprechen, dann geht es genau um diese Lücke. Die Sans Papiers sind nur die Spitze des Eisbergs der Entrechtung. Wenn wir von Legalisierung sprechen, geht es nicht um eine rein administrative Bereinigung des Skandals, dass Leute ohne Papiere in Deutschland leben, sondern um die ganze Spannbreite der Entrechtung von Migrantinnen und Migranten. Von der Legalisierung reden heißt daher, die Verbindung zwischen diesen verschiedenen Modi der Entrechtung herzustellen und sie in eine gemeinsame Perspektive zu stellen. Damit greifen wir auch die Ideologie der Integration an, die einem Teil der Kanaken verspricht, es entgegen aller Unkenrufe über Diskriminierung und Rassismus trotzdem schaffen zu können. Wer sich nur anstrengt - Deutschlernen und Sich-Anpassen sind das Mindeste -, dem winken kleine bis mittlere Vergünstigungen. Stattdessen muss die Frage der Rechte in den Mittelpunkt gestellt werden. Das Reden über Integration ist nichts weiter als eine permanente Verschiebung: Seit über vierzig Jahren wandern de facto Menschen aus anderen Ländern in die Bundesrepublik ein (seit über 100 Jahren gibt es Arbeitsmigration in den verschiedenen deutschen Staaten). Seit etlichen Jahrzehnten existiert eine Gruppe von Menschen in diesem Land, die - und das ist nur ein Teil des Problems - nicht einmal wählen dürfen. Statt diese simple Tatsache endlich anzuerkennen, werden immer neue Modalitäten erfunden, die Kanaken draußen zu halten.

Es ist vielleicht nicht zu erwarten, dass acht Millionen Migrantinnen und Migranten für ein und dieselbe Sache auf die Straße gehen werden - aber darauf kommt es gar nicht an. Entscheidend ist vielmehr, dass mit der Legalisierung eine Reihe von Kämpfen miteinander verbunden werden kann. Es ist zwar »nur« das Ausländergesetz, das die rumänische Software-Expertin und die senegalesische Reinigungskraft miteinander in Verbindung bringt, das heißt aber auch, dass nur ein Kampf gegen dieses Gesetz, gegen die praktische Vorenthaltung von Rechten den Widerstand neu zentrieren, neu ausrichten kann. Diese Verbindung im Kampf um Legalisierung kann nicht additiv sein, sondern muss darin bestehen, den Aspekt der Entrechtung und die aktive Aneignung, das Rechte-Nehmen in den Vordergrund zu stellen.

Und mehr als das: Wir würden endlich aufhören, die mageren Reste dessen zu verteidigen, was man nur noch mit Zynismus das kleinere Übel nennen kann. Auf dem migrationspolitischen Terrain dominieren immer noch Strategien, wie sie in der Sozialpolitik von den Gewerkschaften und den Sozialdemokraten vertreten werden: Retten, was zu retten ist, ohne das System in seinen Grundstrukturen anzutasten. Und wer bei den notwendig werdenden Reformen dann rausfällt, fällt eben raus. Der Preis dafür ist hoch, er besteht in der langfristigen Desorientierung über die politischen Ziele und reduziert die Frage nach der praktischen Politik auf quantitative Kompromisse. Aus dieser defensiven und phantasielosen Starre können wir uns nur befreien, wenn wir uns nicht mehr abstrakt die Frage stellen, welche Forderung in der Logik dieses Politikverständnisses nun die richtige sei. Sie wird immer identisch ausfallen - die Forderung nach offenen Grenzen und die Verteidigung des Asylrechts stellen dabei nur die beiden Pole eines gleichmäßigen Kontinuums dar. Maximalismus und so genannter Realismus verhalten sich spiegelbildlich zueinander, ihre Übergänge sind theoretisch und in der Praxis fließend. Worauf aber kommt es dann an?

Eine Bestimmung der »richtigen Politik« kann nicht auf einer moralischen oder humanistischen Grundlage erfolgen, sondern vielmehr auf einer, die man mit Lenin die »konkrete Analyse der konkreten Situation« nennen könnte. Es handelt sich um eine Perspektive der Immanenz, in der die Forderung nach Legalisierung nicht daran zu messen ist, ob sie »weit genug« geht, sondern ob sie in der historischen Konstellation und der aktuellen Konjunktur die für die gesetzten politischen Ziele adäquaten Korridore öffnet. Immanenz heißt dabei zwar, die Kämpfe in den Mittelpunkt zu stellen, nicht jedoch, ein neues revolutionäres Subjekt zu bestimmen. Es geht eher darum, sich vom Subjekt im Allgemeinen, vom Subjekt der Geschichte, des Kapitals oder der totalitären Gesellschaft zu verabschieden. Dieses Verständnis der Legalisierung steht damit auch für einen anderen Typus von Politik.

Und das macht es so schwierig. Denn es geht weder darum, ein Gesetzesvorhaben durchzuboxen, noch möglichst radikal die Verhältnisse in Frage zu stellen. Deutlich wird das am Gegenstand der Rechte selbst, denn die Legalisierungsforderung berührt offensichtlich die Frage nach Gesetzen und damit auch die Frage des Staates. Fordert also Gesetze, wer um Rechte kämpft? Das Recht ist die Form, in der den Herrschenden Kompromisse abgerungen werden können. Wir schreiben also keine Gesetze, sondern fordern Rechte, die es noch nicht gibt. Rechte, die sich Leute bereits jeden Tag nehmen, ohne dass sie ihnen gewährt werden. Rechte zu fordern bedeutet nicht automatisch, Gesetze zu fordern. Gesetze sind immer die staatliche Antwort auf den Kampf um Rechte, was nicht bedeuten kann, diesen Kampf gar nicht erst aufzunehmen. Der Kampf für das Recht auf »free movement« etwa ist nicht deshalb erfolgreich, weil er die Residenzpflicht abschafft oder nicht. Er ist erfolgreich, weil er den Kämpfenden ermöglicht, ihre Praxis - die alltägliche Praxis wie die der sozialen und politischen Organisierung - zu erweitern und als den Kampf um ein Recht zu artikulieren. Er muss sich auf die Erfahrung eigener Netzwerke und Kollektive beziehen, die MigrantInnen seit Generationen ermöglichen, dauerhaft in Deutschland leben zu können. Die Forderung nach Rechten ist somit kein Appell an den Staat, sondern Folge einer Reflexion der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen antirassistischer Kämpfe.

Rechte zu fordern kann, so unsere Annahme, unter bestimmten Bedingungen bedeuten, zunächst einmal Gesetze in Frage zu stellen. Das ergibt Sinn, wenn man die Aussage nominalistisch liest, nicht im Sinne einer außerdiskursiven »realen« Referenz, sondern als Abgrenzung von anderen Aussagen im Kontext des Diskurses über Verrechtlichung in Almanya, der alles andere als Befreiung oder Parteilichkeit für die MigrantInnen mit sich brachte. Und wenn man dem Satz ein wenig mehr Aufmerksamkeit schenkt, könnte man auch zu der Schlussfolgerung gelangen, dass er in einem Punkt stimmt: Tatsächlich ist die Geschichte der Verrechtlichung des Begehrens nach X immer zuerst ein Bruch mit denjenigen Gesetzen gewesen, die die Forderung nach Rechten undenkbar machten. Genau an dieser Stelle gilt es, die strikte Trennung zwischen Recht und Gesetz zu hinterfragen. Prophylaktisch auf die dunkle Seite der Verrechtlichung der Multitude zu verweisen und sich staatsphobisch außerhalb des Wirkungskontextes von Alltag und Imagination für ein besseres Leben zu platzieren, zeugt sicherlich mehr von religiösen Fixierungen unbefleckter Subversion als von kanakischer List. Man muss sich also durchaus mit der staubtrockenen Frage beschäftigen, auf welchen gesetzlichen Rahmen sich eine Legalisierungsforderung eigentlich bezieht. Dieser könnte zum Beispiel die Rechtspraxis einer institutionalisierten, permanenten Legalisierung sein, jedes Jahr, alle zwei Jahre, alle drei oder fünf Monate. Das hängt von der Kraft des Legalisierungsblocks ab und vor allem von seiner Fähigkeit, die Offensive mit Forderungen anderer Bewegungen und kanakischer Realitäten zu verbinden. Die Voraussetzung dafür, und das ist das Entscheidende in unseren Augen, ist die Durchsetzung der Anerkennung des Rechts auf Mobilität in dieser historischen Konjunktur.

Wenn wir die Möglichkeit, die Kraft und die strategischen Vorteile besitzen, Gesetze durchzusetzen, dann sind dies Gesetze, die die Signatur einer lebendigen Bewegung tragen. Wenn wir aber mit Gesetzesvorlagen konfrontiert sind, die weder die Signatur einer Bewegung tragen noch mittelfristig in die Richtung wirken, die politisch erstrebenswert erscheint, dann geht es nicht so sehr um Gesetze oder deren Akzeptanz, sondern um Kompromisse und den strategischen oder taktischen Umgang damit. Wir stehen heute weder vor der ersten noch der zweiten Option. Weder haben wir die Möglichkeit, unsere Vorstellungen unmittelbar durchzusetzen, noch gibt es eine Kompromissoption in der aktuellen Debatte, zu der wir uns positionieren müssten.

Gerade deshalb interessieren wir uns für den Aspekt der Autonomie der Migration, der in diesen Kämpfen entwickelt wird. Dort liegt für uns auch die einzige Chance. Wir werden nicht diejenigen sein, die am Ende ein Gesetz machen (schon gar nicht jene, die jetzt schon prekäre Aufenthaltstitel haben), aber was wir bekommen können, ist ein Gefühl für unsere Stärke, für Veränderbarkeit in den bereits existierenden Lebensverhältnissen (die nicht zu heroisieren oder zu beschönigen sind). Gesetze sind Ausdruck eines Kräfteverhältnisses, auf das es deshalb ankommt. Wir glauben, dass es noch nie eine so günstige Konjunktur für eine Legalisierungs­kampagne mit breiten mobilisierenden Wirkungen gegeben hat. Nicht vom Staat gewährte Rechte können mit anderen Kämpfen verbunden werden. Deren Durchsetzung hängt stark von den Formen der institutionalisierten Kompromisse ab, die der Antirassismus zu erzwingen bereit wäre. Die Trennung der emanzipatorischen Momente eines Kampfes um Rechte vom Recht als der Verwaltung des Lebens wird sich in der Frage verdeutlichen, ob dieser Kampf und seine Resultate den Bewegungsspielraum der Menschen erweitern oder einengen. Illegal, das können prinzipiell alle Leute werden, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und ohne Ticket fahren, unangemeldet in der WG wohnen oder ganz einfach am Sonntag auf der falschen Baustelle arbeiten. Bis heute kann jede Migrantenfamilie eine Geschichte der Illegalisierung erzählen. Es geht um Rechte, die ihren realen Lebensverhältnissen entsprechen, und um neue Möglichkeiten und Bedingungen für KanakInnen und AntirassistInnen, ihren Widerstand offensiv zu organisieren.