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Illegalisierung und Arbeit - ein feministischer Einsatz (Ingrid Jungwirth, respect) Die Legalisierungsoffensive, für die sich im Herbst 2003 unterschiedliche antirassistische Gruppen, feministische Gruppen, Flüchtlings- und MigrantInnengruppen zusammentun, zielt darauf, antirassistische Politik anders auszurichten. Statt sich auf die Reaktion auf rassistische staatliche Repression zu reduzieren, soll die "Organisierung des alltäglichen (Über-) Lebens von MigrantInnen" zum "Ausgangspunkt einer antirassistischen Politik" gemacht werden, geht es darum, die Bedeutung von Illegalisierungsprozessen für Migrationsbewegungen in den Mittelpunkt zu stellen (Bojad(jiev u.a.). Illegalisierung und Arbeit zusammenzudenken, stellt dabei einen feministischen Einsatz dar, wenn man sich einen feministischen Begriff von Arbeit als Instrument zunutze macht, die vergeschlechtlichende, ethnisierende und "rassialisierende" Naturalisierung von Arbeit aufzudecken und umzubennen. Ein feministischer Begriff von Arbeit kann so nicht nur gegen naturalisierende Zuschreibungen gerichtet werden. Die Organisierung von Arbeit zum Moment politischer Artikulation zu machen, kann außerdem gegen eine politische Praxis eingewendet werden, die die Definition einer (geschlechtlichen, sexuellen, ethnischen u.a.) Identität voraussetzt. Frauen als Akteurinnen von Migrationsprozessen Migration ist für viele Frauen ein Mittel, ihre Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Entgegen der selbstverständlichen und stillschweigenden Annahme vom männlichen Akteur als Subjekt der Migration, als "Motor" wie "Pionier der Migrationsbewegungen" (Lutz 2003), wie sie nicht nur in der Migrationsforschung, sondern auch in antirassistischer Politik gemacht wird, wenn Migrantinnen auf einen Nebenschauplatz verwiesen, zum "Spezialthema" gemacht oder gänzlich ignoriert werden, gilt es, Frauen als Akteurinnen von Migrationsprozessen anzuerkennen. Sie schaffen mit ihrer Arbeit und dem Unterhalt, den sie ihren Familien über nationale Grenzen hinweg zukommen lassen, transnationale Migrationsräume und ökonomische Räume. Dass in der bundesdeutschen Anwerbepolitik ein "Konzept der 'weiblichen Gastarbeit'" ausgemacht werden kann (Mattes 1999), weist die gängige Vorstellung vom männlichen Gastarbeiter und der "nachziehenden" Ehefrau als falsch aus. Dieses "Konzept der 'weiblichen Gastarbeit'" trug Mattes zufolge zur Reproduktion eines geschlechtsspezifisch segergierten Arbeitsmarkts bei, indem Migrantinnen gezielt auf "die offenen Frauenarbeitsplätze im untersten Segment des Arbeitsmarktes" angeworben wurden und diese in Folge auch besetzten (ebd.). Zuweilen machen Frauen einen größeren Anteil der MigrantInnen aus - z.B. bei "overseas contract workers" der Filipinas und Filipinos (Shinozaki 2003). Von den Alltagspraktiken von MigrantInnen und ihrer historischen Bedingtheit auszugehen, bedeutet nicht nur eine spezifische Situation von Migrantinnen anzunehmen, sondern die strukturelle Bedeutung und Funktion der Arbeit von Migrantinnen sowohl für Migrationsprozesse als auch für nationale Geschlechterordnungen (in Herkunfts- wie Zielländern von Migration) und schließlich für die transnationale Organisation von Arbeit zu begreifen. Feministische Entnaturalisierung von Arbeit Kapitalistische Produktionsweise basiert auf der Trennung zwischen Produktion, die in den makroökonomischen Kreislauf eingeht, und Reproduktion als unbezahlte, naturalisierte - und deswegen "unsichtbare" - Arbeit von Frauen. Feministische Kritik in westlichen Industrienationen problematisiert seit den 1970er Jahren diese Differenz, die als Geschlechterdifferenz ausgemacht wird. Anders gesagt: ein Begriff von Arbeit, der von der Differenz zwischen Produktion und Reproduktion strukturiert ist, bestimmt eine Definition von "Weiblichkeit" und "Männlichkeit". Feministische postkoloniale Kritik macht allerdings auf den Widerspruch aufmerksam, dass feministische Kämpfe, die sich in westlichen Industrienationen auf diesen Ausschluss aus dem Bereich der kapitalistischen Produktion beziehen sowie auf das Kernfamilienmodell und die dadurch eingesetzte Geschlechterordnung, auf der Unsichtbarkeit der Kämpfe von Frauen in ehemals kolonisierten Ländern aufbaut. Ihre Arbeitskämpfe werden unsichtbar gemacht, indem die historischen Bedingungen, aus denen sie hervorgehen, in ihrer Bedeutung, die Erfahrungen von Frauen in westlichen Industrienationen zu strukturieren, nicht wahrgenommen werden. Darüber hinaus korrespondiert den "westlichen", feministischen Versuchen, alternative "Familienmodelle" zu erproben, der strukturelle Ausschluss von Frauen in ehemals kolonisierten Ländern von derartigen Kämpfen. Die Verbindung von (neo-) kolonialer und patriarchaler Herrschaft untergräbt Versuche geschlechtlicher Selbstbestimmung und die Suche nach alternativen Lebensformen, so dass feministische Kämpfe um Selbstbestimmung in westlichen Industrienationen in offenem Kontrast zur systematischen Verhinderung der Selbstorganisation von Frauen in ehemals kolonisierten Ländern stehen (Spivak 1985). Am Beispiel des US- amerikanischen Telekommunikationsunternehmens Control Data zeigt Spivak diesen Kontrast. Während durch die Verbindung kapitalistischer, neokolonialer Macht mit patriarchaler Macht Kämpfe von Arbeiterinnen von Control Data in Südkorea 1982 niedergeschlagen wurden, wurde zwei Jahre später in der US-amerikanischen feministischen Zeitschrift Ms. die frauenfreundliche Politik des selben Unternehmens in den USA gelobt. Es ist also das Ausblenden oder Unsichtbarmachen von Arbeit sowie der Kämpfe, die darum geführt werden, das auch im Rahmen von feministischen Auseinandersetzungen funktioniert: nämlich indem Feministinnen in westlichen Industrienationen die strukturelle Bedingtheit ihrer Erfahrungen und Kämpfe durch eine Geschichte des Kolonialismus und durch die Bedingungen einer transnationalen kapitalistischen Produktionsweise ausblenden. Verdeckt wird auf diese Weise die Hierarchisierung von Arbeit, die sich in der Differenz von sichtbarer und unsichtbarer Arbeit manifestiert. Dass es sich dabei um Natrualisierungen handelt, darauf hat feministische Kritik hingewiesen. Mohanty argumentiert darüber hinaus, dass die Definition von bestimmten Arbeiten als "Frauenarbeit" in einer transnational wie national operierenden kapitalistischen Ökonomie - die außer bezahlten Reproduktionsarbeiten auch andere vergeschlechtlichte Formen der Lohnarbeit umfasst - nicht nur vergeschlechtlichende Naturalisierungen sind, sondern auch "rassialisierende" bzw. ethnisierende Formen von Naturalisierungen (Mohanty 1997). Wenn an der Prämisse festgehalten wird, dass kapitalistische Produktionsweisen spezifische soziale Positionen definieren, dass das Verhältnis zu Produktionsprozessen spezifische soziale Positionen bestimmt, stellen sich folgende Fragen: Wie können vergeschlechtlichende, ethnisierende und "rassialisierende" Dimensionen eines kapitalistischen Produktionsprozesses, der sich offenbar von einem Industriekapitalismus zum Informationskapitalismus gewandelt hat, erfasst werden? Funktioniert eine derart gewandelte Form der Produktionsweisen noch nach einem strukturellen Unterschied zwischen Produktion und Reproduktion? Angesichts der Bedeutung einer Geschichte kolonialer Herrschaft sowie von weltweiten Migrationsbewegungen: Wie kann der Wirkungsmacht kapitalistischer Produktionsweisen als sozialem Platzanweiser in einem über nationale Grenzen hinausgehenden Zusammenhang Rechnung getragen werden? Warum an dem Begriff "Arbeit" überhaupt festhalten, wenn gleichzeitig deutlich wird, dass eine Grenze zwischen "Arbeit" und "Freizeit", "Arbeit" und "Familie", "Arbeit" und "Heim", die letztlich die Differenz zwischen "öffentlich" und "privat" darstellt, zunehmend an Bedeutung verliert, durchlässig wird oder gar implodiert: diese Grenze scheint sich hin zu "Arbeit" zu verschieben - es wird alles "Arbeit" - oder umgekehrt, die Rede vom "Terror der Intimität" impliziert, es werde alles vom "Privaten" eingenommen. Dies ist nur einer der vielen Widersprüche, der eine Auseinandersetzung mit dem Komplex "Arbeit" schwierig macht und erst recht, daraus politische Forderungen abzuleiten. So trifft etwa die Forderung nach der arbeitsrechtlichen Regulierung von Hausarbeit als Lohnarbeit, die heute in westlichen Industrienationen zu einem beträchtlichen Ausmaß von illegalisierten Migrantinnen geleistet wird - eine Forderung, die im Sinne einer feministischen Politik auf die Sichtbarmachung dieser vergeschlechtlichten und ethnisierten Arbeit zielt - auf die gesellschaftliche Realität illegalisierter Arbeitnehmerinnen, die gerade aufgrund der "Unsichtbarkeit" dieses im "Privaten" hergestellten Arbeitsverhältnisses einen gewissen Schutz vor staatlichem Zugriff finden (Schultz 2001). Gleichzeitig wird dieser Raum, der der offiziellen Migrationspolitik abgerungen wird, oft zum Ort der Ausbeutung, wenn ArbeitgeberInnen im Wissen um die verschärfte Abängigkeit von Arbeitnehmerinnen ohne Papiere diese z.B. um den Lohn prellen. Illegalisierung - das Unsichtbarmachen von Arbeit Aus folgenden Gründen ist ein feministischer Begriff von "Arbeit" dennoch geeignet, politische Organisierung anzustacheln. Vorausgesetzt der Anspruch wird aufgegeben, Widersprüche, die auf gesellschaftliche und politische Konflikte hinweisen, ein für allemal aufzulösen und beizulegen. Stattdessen müssen Widersprüche deutlich gemacht und zum Ausgangspunkt politischen Handelns gemacht werden, wenn dies auch bedeutet, zuweilen nur punktuell und kurzfristig einzugreifen. Eine politische Strategie besteht dann z.B. darin, die Auszahlung des Lohns gerichtlich einzuklagen - was unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich ist und von der Organisation ZAPO bereits erfolgreich praktiziert wurde. Ein anderes Beispiel für eine derartige Strategie ist, für die Einhaltung von Arbeitsrechten unabhängig vom Aufenthaltsstatus einzutreten - wie dies etwa das Netzwerk respect fordert. Dies sind andere Strategien als die weitergehende Forderung nach einer Professionalisierung von Hausarbeit, die neue Widersprüche nach sich zieht. Die feministische Problematisierung der Differenz von Produktion/Reproduktion, Öffentlich/Privat wie Außen/Innen hat ein strukturierendes Prinzip kapitalistischer Ökonomie ausgestellt: Die Organisierung von gesellschaftlichen Produktionsprozessen, indem bestimmte Arbeiten unsichtbar gemacht werden. Der feministische Einsatz zielt darauf, dem Bereich der "Natur" zu entreißen, was "Arbeit" ist. Dieser Differenz kommt die Klassifizierung sozialer AkteurInnen entsprechend einer strikt zweigeschlechtlichen, heteronormativen Geschlechterordnung gleich. Die Einteilung in "Arbeit" und "Natur" definiert spezifische soziale Positionen in einem hierarchisch strukturierten, gleichwohl mehrdimensionalen sozialen Raum. Ein feministischer Arbeitsbegriffs taugt also als analytisches Instrument: sichtbar zu machen, was unsichtbar gemacht wird. Er funktioniert als Bezeichnungspraxis: Naturalisierungen, vergeschlechtlichender, aber auch ethnisierender und "rassialisierender" Art, umzubennen in "Arbeit". Schließlich wird auf diese Weise deutlich, dass die problematisierte Differenz auf ein Herrschaftsverhältnis verweist, das soziale Positionen definiert. Feministische postkoloniale Kritik aufnehmend sowie Ergebnisse feministischer wie nicht-feministischer Migrationsforschung, geht es darum, sichtbar zu machen, wie kapitalistische Ökonomie funktioniert, indem bestimmte Arbeiten unsichtbar gemacht werden: es geht um die feministische "Irritation" (Schultz 2001) einer vergeschlechtlichten, ethnisierten und "rassialisierten" gesellschaftlichen Ordnung. Zum einen hat die geschlechtliche Arbeitsteilung in westlichen Industrienationen noch Bestand, die Frauen die Verantwortung für jene Arbeiten zuweist, die gemeinhin unter Reproduktionsarbeiten gefasst sind. Zum anderen zeigt sich, dass diese Arbeiten zu einem beträchtlichen Anteil von Migrantinnen geleistet werden. Unsichtbar gemacht ist demnach nicht nur die Zuständigkeit von Frauen in westlichen Industrienationen, sondern auch die Arbeit von Migrantinnen in den "global cities", die den einheimischen Frauen bis zu einem gewissen Grad die Emanzipation von dieser Arbeitsteilung ermöglichen. Den einheimischen Männern bleibt nach wie vor die Freiheit von lästigen, anstrengenden Versorgungs- und Pflegearbeiten und der sozialen Abwertung, die damit einher geht. Migrantinnen bezahlen diese Privilegien einheimischer Männer und Frauen mit Rechtlosigkeit: das Unsichtbarmachen ihrer Arbeit setzt sich im Entzug existentieller Rechte (des Aufenthalts, sämtlicher sozialer Rechte und der BürgerInnenrechte) um. Illegalisierung bezeichnet genau diesen Prozess des Entzugs von Rechten aufgrund des Unsichtbarmachens von Arbeit als Arbeit, d.h. der Naturalisierung von Arbeit als geschlechtliche, ethnische und "rassische"/rassistische Einschreibung in die Körper sozialer AkteurInnen. Transnationales Unsichtbarmachen von Arbeit Das Unsichtbarmachen der Arbeit von Frauen, die Mohanty unter dem Begriff der "Third-World women workers" konstruiert, betrifft allerdings nicht nur Migrantinnen in den "global cities". Die Konstruktion einer Gruppe von Frauen als "Third-World women workers" zielt auf ihre Solidarisierung angesichts des transnationalen Unsichtbarmachens von Arbeit auch in der sog. "Dritten Welt" (wobei der Begriff "Dritte Welt" definiert ist durch ein koloniales Erbe und gegenwärtige "neokoloniale, ökonomische und geopolitische Prozesse"). "Third-World women workers" umfassen dieser Definition zufolge Frauen aus der geopolitischen "Dritten Welt" und Migrantinnen, indigene women of color in den USA und Westeuropa. Sie besetzen einen spezifischen sozialen Raum in der internationalen Arbeitsteilung. Diese bewirke, dass ArbeiterInnen in der "Dritten Welt" in die Landwirtschaft, große Manufakturproduktion (Textil-, Elektronik-, Kleidungs- und Spielzeugindustrie), kleine Manufakturproduktion (Handarbeit, Lebensmittelverarbeitung, informeller Sektor) sowie Sexindustrie hineingezogen werden. Gemeinsam ist der derart markierten "Frauenarbeit" Unsichtbarkeit aufgrund einer internationalen Teilung in KonsumentInnen und ProduzentInnen. Gemeinsam ist ihr außerdem schlechte (bis gar keine) Bezahlung, schlechte Arbeitsbedingungen und der Entzug von Rechten. Während in der "Dritten Welt" (Bsp. Spitzenmacherinnen in Indien) "Frauenarbeit" unsichtbar gemacht wird, indem sie als "Hausfrauenarbeit" im Unterschied zur Arbeit von Männern als "Brotverdienern" bestimmt wird, erfolgt die Abwertung von "Frauenarbeit" in den Fabriken westlicher Industrienationen (Bsp. Silicon Valley), indem sie zum Nebenverdienst und damit zur temporären Arbeit erklärt wird - wodurch Erziehungsarbeit und Hausarbeit zur Haupttätigkeit gemacht wird. Die Arbeit von Migrantinnen und ihren Töchtern in Familienunternehmen in England (Mohantys drittes Beispiel) stützt einerseits Familienideologien vom Hausfrauendasein und heterosexueller Ehe und verstärkt oft ökonomische und soziale Ausbeutung der Arbeit von Schwarzen Frauen, so Mohanty. Einerseits handele es sich dabei um eine "Strategie der Refeminisierung", andererseits schaffe es Solidarität zwischen Töchtern, Müttern, Ehefrauen. Die Konstruktion der "Third-World women workers" im Sinne eines politischen Bewusstseins oder politischen Subjekts ist möglicherweise aufgrund von internen Differenzen nicht tragfähig. Zudem ist diese Form der Politik, wonach politischem Handeln die Konstruktion eines bewussten Subjekts vorausgeht, von verschiedenen Seiten in Frage gestellt worden: das, was zuweilen als postkoloniale und queer Kritik gehandelt wird, entsteht aus Auseinandersetzungen mit der Politik von sozialen Bewegungen - etwa der westlichen Frauenbewegungen, in denen unter dem Diktum des Interantionalismus der Konstruktion eines "allgemeinen" und umfassenden Subjekts "Frau", divergierende Entwürfe und Haltungen subsumiert wurden. Entscheidend an Mohantys Darstellung ist allerdings, dass "Arbeit" zum Ausgangspunkt politischer Artikulation gemacht wird. Sie lässt sich gegen Identitätspolitik wenden, da eine solche politische Praxis nicht die Ausbildung oder Forderung einer bestimmten geschlechtlichen oder ethnischen Identität voraussetzt. Vielmehr wird von der Organisierung von Arbeit ausgegangen. Durch ein Prinzip der Hierarchisierung von Arbeit, indem bestimmte Arbeiten unsichtbar gemacht werden, werden auf diese Weise nicht nur Gemeinsamkeiten hergestellt - etwa zwischen Frauen. Die Hierarchisierung von Arbeit auch nach anderen Kriterien schafft nicht nur Unterschiede innerhalb einer derart naturalisierten Gruppe, sondern auch gegensätzliche Interessen. Die Organisierung von Arbeit zum Moment politischer Artikulation zu machen, trägt den Differenzen Rechnung innerhalb von als Frauen und ethnische Minderheiten naturalisierten Gruppen: sie wird als Differenz deutlich, die der Hierarchisierung von Arbeit geschuldet ist. Die Organisierung von Arbeit über nationale Grenzen hinweg entsprechend den Kriterien, die auch innerhalb der Grenzen westlicher Industrienationen die Sexualisierung und Ethnisierung von Arbeit bedingt, funktioniert nach dem selben Mechanismus des Unsichtbarmachens von Arbeit. Bestimmte Arbeiten gelten als "Frauenarbeit" und ihre Ausübung als der "Natur" ihrer Trägerin inhärent. Dass Hausangestellte in Berlin aus Lateinamerika kommen, Pflegearbeiten von Polinnen übernommen werden oder Textilproduktion von Frauen in Rumänien, wird von diesem Mechanismus aufrecht erhalten. Ob diese Einteilung der Arbeit über Migrationsprozesse umgesetzt ist oder über eine "internationale Arbeitsteilung": charakteristisch ist eine je nach Kontext unterschiedlich weitgehende Entrechtung der Arbeitenden, indem ihre Arbeit als Nebentätigkeit, Hausarbeit oder "illegale" Arbeit zum Verschwinden gebracht wird. Antirassistische Politik setzt hier an: sichtbar zu machen, was unsichtbar gemacht ist. Die Naturalisierung von Arbeit und die Entrechtung, die sie bewirkt, als Mechanismus einer nationalen und transnationalen Arbeitsteilung und der Machtverhältnisse, die sie ermöglichen, auszuweisen. In den "global cities" manifestiert sich diese Naturalisierung von Arbeit für viele MigrantInnen in dem Entzug von Rechten, d.h. in ihrer Illegalisierung. Literatur Bojad(ijev, Manuela/Karakayli, Serhat/Tsianos, Vassilis: Kanak Attak: Papers and roses. Die Autonomie der Migration und der Kampf um Rechte. Lutz, Helma: Geschlecht, Ethnizität, Profession. Die neue Dienstmädchenfrage im Zeitalter der Globalisierung. In: Interkulturelle Studien - Querformat 7, Münster, Januar 2003, S. 3-33. Mattes, Monika: Zum Verhältnis von Migration und Geschlecht. Anwerbung und Beschäftigung von "Gastarbeiterinnen" in der Bundesrepublik 1960 bis 1973. In: Motte, Jan u.a. (Hg.): 50 Jahre BRD, 50 Jahre Einwanderung. Nachkriegsgeschichte als Migrationsgeschichte. Frankfurt/M 1999, S. 285- 309. Mohanty, Chandra Talpade: Women Workers and Capitalist Scripts: Ideologies of Domination, Common Interests, and the Politics of Solidarity. In: Alexander, Jacqui M./Mohanty, Chandra Talpade (Hg.): Feminist genealogies, colonial legacies, democratic futures. New York 1997, S. 3-27. Schultz, Susanne: Domestic Slavery oder Green Card? Feministische Strategien bezahlter Hausarbeit. In: iz3w 257, Nov./Dez. 2001, S. 23-26. Shinozaki, Kyoko: Geschlechterverhältnisse in der transnationalen Elternschaft. Das Beispiel philippinischer HausarbeiterInnen in Deutschland. In: beiträge zur feministischen theorie und praxis 62/03, 2003, S. 67-85. Spivak, Gayatri Chakravorty: Feminism and Critical Theory (1985). In: Dies.: The Spivak Reader. Hg. v. Landry, Donna/MacLean, Gerald. New York 1996, S. 53-74.
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