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border clash - festung europa, polysemie des grenzregimes, autonomie der migration
Manuela Bojadzijev, Vassilis Tsianos (Kanak Attak)

Politische Slogans machen zuweilen merkwürdige Karrieren in Almanya. Während die skurrile Metapher 'Festung Europa' schon längst jeden Resthauch an linksradikalen Konnotationen verloren hat und zur selbstverständlichen migrationspolitischen Vulgata sogar konservativer Politiker avanciert ist, fristete der genealogisch betrachtet verwandte Slogan Offene Grenzen für alle ein weitaus weniger glamouröses Dasein.

Die Zielrichtung der Forderung nach 'Offenen Grenzen', die noch bis vor kurzem sogar im Parteiprogramm der Grünen an prominentester Stelle zu lesen war, artikulierte sich sukzessiv schon Mitte der achtziger Jahre unter der Parole "Für freies Fluten". Auslöser einer breiten Diskussion war die Empörung über den Tod von Cemal Altun im September 1983. Cemal flüchtete in den Tod, indem er sich aus dem Fenster einer deutschen Behörde stürzte, bevor diese ihn im Geiste bester antikommunistischer Solidarität an die Henker des türkischen Regimes ausliefern konnte. Die im Anschluss an dieses Ereignis formulierte Forderung nach 'Offenen Grenzen' wurde jedoch erstaunlicherweise weniger vom Standpunkt der emphatischen Identifizierung mit dem Symptom des Ausschlusses (Zizek) deklariert, das heißt der 'subjektiven' Reproduktionsinteressen des nackten (Über-) Lebens der MigrantInnen, sondern aus der antiimperialistisch bzw. internationalistisch hergeleiteten 'objektiven' Analyse des Ausbeutungsverhältnisses von Metropole und Trikont begründet.

Das ist nicht nur als eine Provokation zu verstehen. In der Debatte um das Asylrecht und den Flüchtlingsbegriff, wie sie in den neunziger Jahren in Deutschland geführt wurde, setzte das Eintreten für das 'Bleiberecht für alle' und 'Offene Grenzen' einen radikalen Kontrapunkt zum Mainstream - zur Re-Nationalisierung der Diskurse auch innerhalb der Linken und zum Aufbau eines paneuropäischen restriktiven Migrations- und Grenzregimes. Das Vorrecht der Metropolen und ihrer Bürger gegenüber dem 'Rest' und den von dort einwandernden Menschen wurde radikal in Frage gestellt. Auf diese Weise konnte jedenfalls ansatzweise eine Diskussion um Struktur und Legitimation der herrschenden weltweiten Ausbeutungsverhältnisse initiiert werden, die allerdings das Schweigen über die eigene rassistische Verstrickung nicht zu Verdrängen in der Lage war.

Als Anfang der neunziger Jahre die Zunahme rassistischer Übergriffe und nationalistischer Stimmung in Deutschland langsam zur Stärkung der antirassistischen Politszene beitrugen, war dies zugleich die Geburtsstunde einer defensiven Arbeitsteilung mit allen obskuren Nebeneffekten, wie etwa der Tabuisierung der identitätspolitischen Disposition der deutschen Linken. Mit der de facto Abschaffung des Asylgesetzes 1993 haben sich die Verhältnisse verändert: Die Definitionsmacht darüber, wer als Flüchtling zu gelten hat und wer nicht, eroberte sich der Staat vollständig zurück. Mit dem Ende des zeit- bzw. vergleichsweise liberal gehandhabten Asylrechts endet auch seine zentrale Bedeutung für die Migrationsprozesse und die MigrantInnen. Die Mobilisierung der Linken und der liberalen Öffentlichkeit hatte auf die Verteidigung des Asylrechts gezielt. In Kombination mit der Devise "Offene Grenzen für alle" tat sich eine Schere zwischen der Radikalität einer Forderung und der faktischen Defensivität einer Politik auf, was sich auf diese Weise nicht in den Alltag hinein realisieren ließ. Insofern überlebte der Slogan 'Offene Grenzen' die Verhältnisse, auf die er sich konfrontativ bezog. Seine Karriere als normativer Gradmesser linksradikaler politischer Korrektheit, als Residuum einer imaginären Radikalopposition, sicherte fortan ein Verhältnis der unbefleckten Äußerlichkeit gegenüber der Macht, die er anzugreifen versuchte. Öffentliche Kampagnen für das 'Bleiberecht' hatten seither höchstens im Zusammenhang mit Abschiebewellen in besonders üble Herkunftsländer eine gewisse Wirkung - mit geringem Erfolg bisher. Der Zuschnitt auf die globale Perspektive ließ Migration vor allem als Zwang begreifen, sah MigrantInnen als Opfer der Globalisierung und überbetonte im Zusammenspiel mit der 'Festungs-Metapher' die neototalitaristische Abschottung der Grenzen Europas.

Polysemie des Grenzregimes
Grenzen kann man sich nicht als perforierte Mauern am Rande von nationalstaatlichen Territorien vorstellen. Über ihre Produktivität und vielfältigen Funktionen ist inzwischen viel gesagt und geschrieben worden. Als Grenzregime bezeichnet man nicht einfach nur die formalen oder informellen Mechanismen, die Staaten insbesondere zur Abschottung der Grenzen gegen Migranten und Flüchtlingen entwickeln. Darüber hinaus versichern sich die grenzpolizeilichen und strafverfolgenden Behörden seit wenigen Jahren der aktiven Fahndungshilfe durch die Bevölkerung im Grenzraum, wie eine Studie an der deutsch-polnischen Grenzen der 'Forschungsgesellschaft Flucht und Migration' in Zusammenarbeit mit dem Polnischen Zentralrat Berlin untersucht hat. So genannte Bürgertelefone und Kontaktbeamte des Bundesgrenzschutzes (BGS), kommunale runde Tische von BGS und Landespolizei mit der örtlichen Industrie- und Handelskammer, dem Ordnungs- und Verkehrsamt und die Einbindung von Taxifahrern "In verschiedenen Regionen wurden Taxifahrer strafrechtlich verfolgt, wenn sie - bei Inlandfahrten - Personen beförderten, die möglicherweise heimlich über die Grenze gekommen sind, und diese nicht per Funk der Polizei anzeigten. In der Grenzstadt Zittau wurde über ein Drittel der Taxifahrer bereits mit Strafverfahren überzogen." Helmut Dietrich, Grenzgänger. Am Ende der alten Welt, in: Jungle World, 51/2000 und Leihwagenfirmen sind inzwischen elementarer Bestandteil der operativen Grenzfahndung: "Einerseits ist eine wachsende Stigmatisierung von Flüchtlingen als Illegale und Kriminelle, andererseits ein wachsender korporativer Zusammenschluss von Behörden und Teilen der Bevölkerung zu beobachten." Vgl. Helmut Dietrich, Das Phantom einer homogenen Gesellschaft in der ostdeutschen Grenzregion, in: Mittelweg 26, 5/1998 Grenzen organisieren so eine Topographie polyzentrischer Intensitätsgrade der Kontrolle gefährlicher Orte. So sind Grenzen um die so genannten Grenzzonen erweitert und gesetzlich auf eine Breite von 30 Kilometern festgelegt. Für Flüchtlinge, die Grenzen zu überschreiten versuchen, bedeutet das, dass ihre Rechte in dieser Zone territorial abgeschwächt oder außer Kraft gesetzt werden, weil sie in diesem Bereich kaum Chancen auf eine Asylantragstellung haben und von sofortiger Rückschiebung in das Nachbarland bedroht sind. Helmut Dietrich, Grenzgänger. Am Ende der alten Welt, in: Jungle World, 51/2000 Die strategische Kombination des 'ins Recht setzen' der an den Grenzen Angesiedelten und der 'Entrechtung' der Migrierenden führt in diesen Regionen zu zahlreichen rassistischen Übergriffen. Das 'Klima des Verdachts' entsteht in diesem System nicht aufgrund von Hinweisen auf ein Delikt, sondern schlicht wegen vermuteter Migration, unter Rückgriff auf phänotypische Kriterien. Alle AnwohnerInnen können sich beteiligen. Die Grenze wird so als Schengener Außengrenze in Alltagsprozessen sozial neu erfunden. Flüchtlinge verwandeln sich für diese AnwohnerInnen in Illegale und in Kriminelle. Ein Phänomen, das insbesondere nach den Anschlägen des 11. September 2001 in New York und Washington in deutschen Großstädten zu beobachten war. Die Sikh-Gemeinde in Frankfurt hatte etwa mit der verstärkten Denunziationsbereitschaft in der Bevölkerung zu kämpfen. So führte ein 'Hinweis aus der Bevölkerung' zu einer Helikopterjagd nach 'Männern mit Turbanen' in einem Frankfurter Stadtteil und endete mit der Abschiebung von 30 Personen nach Indien. Darüber hinaus versucht die Polizei erheblichen Druck auf die Sikh - Gemeinde selbst auszuüben: Zu deren religiösen Statuten gehört es, dass Menschen Essen und ein Dach über dem Kopf angeboten wird. Nun versucht man sie zu zwingen, selbst die Papiere der Besucher ihres Tempels zu kontrollieren und gegebenenfalls Leute ohne Papiere an die Polizei zu übergeben. Über die Kooperation von Arbeitsämtern und BGS bei Razzien zur 'Aufdeckung illegaler Ausländerbeschäftigung' - zum Beispiel auf Baustellen und die 'verdachtsunabhängigen' Identitätskontrollen in Bahnhöfen und Flughäfen - erweitert sich der Wirkungsbereich des Grenzregimes um ein Vielfaches. Eine Entterritorialisierung der Grenzen ist insofern nicht nur über eine Ausweitung der Grenzzone auf die 30 Kilometer oder auf das Bahn- und Autobahnnetz zu verzeichnen, sondern Grenzen durchziehen über die Einbindung der Bevölkerung und Anmaßungen gegenüber Communities, wie im Fall der Frankfurter Sikh-Gemeinde, das staatliche Territorium selbst. Grenze ist aber nicht gleich Grenze. Grenzen haben in der Praxis weder dieselbe Bedeutung noch die gleichen Adressaten. Die Untersuchung der Schengener Außengrenze in dem oben genannten Projekt hat ergeben, dass auf beiden Seiten unterschiedliche 'Grenzerfahrungen' gemacht werden: In der Tschechischen Republik und in Polen gibt es kein Pendant für diese gesellschaftliche Entwicklung. Zwar wurde in technischer und gesetzlicher Hinsicht ein ähnliches Grenzregime installiert, aber die Bevölkerung verhält sich anders. In Interviews längs der polnisch-deutschen Grenze betonen viele der Befragten ihre alten Arbeits- und Reiseerfahrungen in der ehemaligen DDR, in der alten Bundesrepublik und in anderen Ländern. Sie sagen, sie kennen Europa, und sie gehören auch dazu. Transitflüchtlinge und Menschen aus der GUS, die an der Schengener Grenze kleine Geschäfte machen, stellen für sie keine Bedrohung dar. Die Grenze hat möglicherweise für sie eine viel geringere Bedeutung, weil ihre Lebens- und Erfahrungshorizonte und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt bis in die EU reichen: "Die Botschaft dieser Menschen ist, dass man Grenzen eben doch überschreiten kann, auch wenn das mit lebensgefährlichen Risiken verbunden ist." Ebd. Autonomie der Migration
Dass man Grenzen trotz repressiver Migrations- und Grenzregime überschreiten kann, ist auch die Grundlage der Überlegungen von Yann Moulier Boutang. Er bezeichnet diese Bewegung als Autonomie der Migration. Autonomie der Migration bedeutet hier, dass sich Einwanderung - historisch betrachtet - nicht ohne Weiteres von staatlichen Politiken beeinflussen ließ. Auf diese Weise kann der Abschottungs- und Regulierungspolitik etwa der bundesdeutschen Regierung ein nicht rein defensives Argument entgegen gehalten werden. Yann Moulier Boutang hatte 1993 in einem Interview angemerkt, dass es einen sehr ernst zu nehmenden 'subjektiven Faktor' gibt, der das Gehen oder Bleiben von MigrantInnen beeinflusst und der nicht unter staatliche Regulierungskontrolle gebracht werden kann: "Das ist anscheinend schwierig zu kapieren, aber trotzdem wichtig; auch wenn sich Myriaden von Experten und Beamten in den Behörden und staatlichen und internationalen Einrichtungen mit der Emigration beschäftigen, haben sie keine Ahnung von dieser (...) Autonomie der Migrationsflüsse. Sie haben vielmehr die Vorstellung, dass alle miteinander verbundenen Faktoren und Phänomene auf die Wirtschaftspolitik zurückzuführen und daher nur Gegenstand der verwaltungsmäßigen Regulierung wären. Natürlich wird bei diesem Denkansatz die Objektivität der Politik und speziell der Wirtschaftspolitik grotesk überschätzt, es wird völlig vergessen, daß es eine Eigendynamik der Auswanderung gibt. Man kann zwar der Emigration mit repressiven Mitteln begegnen, die Rückkehr der Immigranten 'fördern', aber man kann nicht die Flüsse nach Programmierung und Dafürhalten öffnen und sperren." Yann Moulier Boutang, Interview, in: Materialien für einen neuen Antiimperialismus Nr. 5, Berlin/Göttingen 1993, S. 38 Das gerade in Deutschland verabschiedete Zuwanderungsgesetz kann in dieser Lesart als Versuch verstanden werden, eben diese Autonomie staatlich unter Kontrolle zu bringen und zu kanalisieren. Jedenfalls notiert Peter Müller von der CDU: "Trotz restriktiver Bestimmungen und Kontrollen ist es bisher nicht gelungen, das unkontrollierte und weitgehend ungesteuerte Nebeneinander unterschiedlichster Zuwanderungsgruppen zurückzuführen, geschweige denn in einem bedarfsgerechten, arbeitsmarkt- und sozialverträglichen Gesamtkonzept der Einwanderung aufgehen zu lassen. Die Gesamtschau der Einwanderungspolitik in Deutschland ergibt vielmehr ein unbefriedigendes Missverhältnis der erwünschten gegenüber unerwünschten Zuwanderungstatbeständen." Peter Müller, Von der Einwanderungskontrolle zum Zuwanderungsmanagement, Rede am 1.7. 2001

Das Zuwanderungsgesetz erkennt also in ganz spezifischer Weise die relative Autonomie der Migration an, wie an dem Versuch einer umfassenden Zuwanderungssteuerung abzulesen ist. Es scheint als hätten die konziptiven Ideologen des Abschiebeapparats dafür akribisch alle Punkte aufgelistet, die MigrantInnen bis jetzt als Schlupflöcher nutzten und die eine relative Autonomie der Migration gegenüber der staatlichen Politik ausdrückte. So bedeutet die Abschaffung des Duldungstitels, wie in dem Einwanderungsgesetz vorgesehen, für 250.000 - darunter nicht nur abgelehnte Asylsuchende - nichts anderes als Illegalisierung. Die noch von der Süssmuth-Kommission empfohlene Legalisierungsregelung, die sich auf etwa 1,7 Millionen MigrantInnen bezogen hätte, fällt weg. Vgl. Manuela Bojad?ijev, Tobias Mulot, Vassilis Tsianos, Legalisierung statt Integration. Anmerkungen zum Zuwanderungsgesetz, in: 1999, 01/2002 Was Moulier Boutang als "schwer zu kapieren" bezeichnet hat, wird nun erstmals im Regierungswissen etabliert und in Führungstechnik übersetzt. Diese staatliche Politik begibt sich mit dem Versuch der Verrechtlichung und Steuerung der Migration auf ein für sie ungewisses Terrain: Sie greift in das instabile Gleichgewicht von Gleichheit und Freiheit innerhalb der nationalen Gemeinschaft ein, in die Trennung von Volk und Nation. Während im deutschen Gesetzentwurf zur Zuwanderung auf Basis des Integrationsimperativs die Ausschlussbarriere des nationalbildenden Staatsvolkes weiterhin aufrechterhalten wird, zeichnet sich auf europäischer Ebene eine Tendenz ab, Staatsbürgerschaft von diesen hergebrachten Konzepten abzukoppeln. Das Projekt des europäischen Zusammenschlusses, der eigentlich einem Einschluss gleichkommt, verbindet Mittel der präventiven Aufstandsbekämpfung an den Rändern des Migrationsregimes - also an den Grenzen, die inzwischen Europa nicht nur umfassen, sondern auch durchziehen - mit einem Prozess der rassistischen Stratifikation im Inneren. Vgl. Etienne Balibar, Topographie der Grausamkeit. Staatsbürgerschaft und Menschenrechte im Zeitalter globaler Gewaltverhältnisse, in: Subtropen, 12/2001 Die Feststellung, dass die Autonomie der Migration bzw. ihre Geschichte in die gegenwärtige Konjunktur eingeschrieben ist, bedeutet auch, dass die Kämpfe auch dort 'anwesend' sind, wo sich ihre Niederlagen manifestiert haben: in den Ausländer- und Staatsbürgerschaftsgesetzen, im Zuwanderungsgesetz, aber auch in den widerständigen Alltagspraktiken der MigrantInnen. Die neuen Widersprüche sind absehbar. Es wird weiterhin Einwanderung geben, die sich der Steuerung entzieht. Insofern birgt die Durchsetzung der Verrechtlichung der relativen Autonomie der Migration mit dem Ziel gesteigerter nationalstaatlicher Kontrolle, wie sie jetzt in dem Zuwanderungsgesetz vorgesehen ist, politischen Sprengstoff. Denn das Zuwanderungsgesetz ignoriert jene Einwanderung und jene Grenzüberschreitungen, die nur unter der Bedingung der Kriminalisierung und Illegalisierung stattfindet und in Zukunft einer der wichtigsten Migrationswege nach Deutschland bzw. nach Europa bilden wird.

Recht auf Legalisierung
An diesem Punkt stellt sich die Frage nach 'Offenen Grenzen' ganz konkret. Die Wahrnehmung der unterschiedlichen Funktionen von Grenzen, ihre Durchlässigkeit nach qualitativen und nicht nur quantitativen Kriterien ermöglicht einen Perspektivwechsel, der die Forderung nach 'Offenen Grenzen' auf ungeahnte Weise aktualisieren könnte, indem er auf jene Bewegung verweist, die eine Politik der 'Offenen Grenzen' bereits wirkungsmächtig praktiziert. Eine Glorifizierung dieses hierarchisierten Eintritts ist dabei nicht angebracht und nicht gemeint. Man wird sich etwa an den verzweifelten Versuch hunderter Flüchtlinge erinnern, nach Großbritannien zu laufen, die in einem schrecklichen Lager des Roten Kreuzes leben müssen. Sie überrannten in Frankreich die Sicherheitsbeamten und die Absperrungen des Eurotunnel. Der Aufstand endete mit Festnahmen und Tränengas, der Zugverkehr musste für jene Nacht eingestellt werden. Dokumentiert ist, dass jede Nacht Dutzende Flüchtlinge, die in Wohnwagen und Zelten des Flüchtlingslagers leben, die gefährliche Überfahrt riskieren, entweder indem sie versuchen, auf Züge aufzuspringen oder den Tunnel zu Fuß zu durchqueren. Die meisten werden geschnappt, andere schaffen es zur englischen Seite. Für Einige endet die Reise in einer Tragödie. Im Juni 2000 wurden auf der englischen Seite des Eurotunnels in Dover 58 chinesischen Flüchtlinge erstickt auf der Ladefläche eines LKW gefunden. Anfang Dezember wurden acht Tote und fünf Überlebende auf der Ladefläche eines LKW in einem Hafen im Süden Irlands entdeckt.

Die Grenze hat die Funktion der Hierarchisierung, wo sie Pfade der Einwanderung zuweist, die sowohl Verelendung als auch Entrechtung bedeuten. Insofern geht es angesichts dieser Veränderungen vor allem um die Frage nach Kollektivrechten für Einwanderer. Kollektivrechte können zur Vervielfältigung der Freiheiten von Subjekten beitragen, deren kollektive widerständige Praxis ohnehin die systematische Vereinzelung durch die verallgemeinerte Struktur der Ausschließung untergraben. Betont man in diesem Zusammenhang nicht so sehr den Abschottungscharakter der Grenzen, sondern die relative Autonomie der Migration, lassen sich die illegalisierten Migrationspfade und Aufenthaltspraktiken als solche Modalitäten widerständiger Praxis verstehen. Wichtig ist dabei, die vorhandenen und entstehenden Solidaritätszusammenhänge wahrzunehmen, die eine Existenz als Sans Papiers erst ermöglichen. Das heißt zu verstehen, dass Migration nie die Aktion eines isolierten Individuums ist, sondern auf soziale Netzwerke zurückgreifen muss, um aus einem individuellen Vorhaben ein erfolgreiches Projekt zu machen. Vgl. Moulier Boutang, Nicht länger Reservearmee, in: Subtropen, 04/2002 Aber nicht nur das: Diese Netzwerkstrukturen helfen auch die Lebensbedingungen zu verbessern, indem sie auf dem informellen Markt für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen sorgen, Wohnungen vermitteln, etc. - zumindest für jene, die darin organisiert sind. Geht es also um die Frage, wie eine solche relative Autonomie der Migration ins Politische übersetzt werden könnte, sollte ein Recht auf Legalisierung der hier lebenden MigrantInnen ohne Papiere und eine Politik, die politische und soziale Rechte unabhängig von jeder Staatsbürgerschaft einfordert, realisiert werden. Denn prinzipiell ist es für jede Person ohne deutsche Staatsbürgerschaft möglich, den Aufenthaltstitel zu verlieren und somit illegalisiert zu werden - sei es wegen Erhalt von Sozialhilfe oder einer Straftat.

Die Leistungsdispositive, die MigrantInnen nur nach ihrer Arbeitskraft be- und verwertet und die die Diskussion um Einwanderung zur Zeit bestimmen, könnten eine solche Politik für ein Recht auf Einwanderung untergraben. Eine mögliche Politik für das Recht auf Legalisierung birgt darüber hinaus die Möglichkeit, antirassistische Arbeit nicht auf Fragen von Rassismus zu begrenzen, sondern sie kann Wohnverhältnisse, Bildungsmisere, Ausbeutung, Arbeitsbedingungen und Geschlechterverhältnisse zur Sprache zu bringen und wäre womöglich endlich in der Lage, die Hierarchisierung von MigrantInnengruppen durch das Ausländergesetz und das Grenzregime in Frage zu stellen, d.h. ganz einfach: Den unterschiedlichen Existenzweisen von MigrantInnen, ihrem und unserem Alltag und Widerstand zu entsprechen.

Manuela Bojadzijev, Vassilis Tsianos